Datenschutz-Informationspflichten zur Videoüberwachung an Standort 1

Videoüberwachung – Dokumentation

14.05.2024

Die Friedrich Wilhelm Raiffeisen-Schule eG setzt Videoüberwachung ein.

    1. Rechtsgrundlage

Die Friedrich Wilhelm Raiffeisen-Schule eG stützt die Videoüberwachung auf die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Nachfolgend dargestellt ist das berechtigte Interesse des Unternehmens an einer Videoüberwachung und die Erforderlichkeit für diese, welches als Ergebnis der Interessensabwägung das berechtigte Interesse des Unternehmens als überlegen folgen lässt: 

      1. Das berechtigte Interesse 

Das berechtigte Interesse für eine Videoüberwachung liegt vorliegend in:

Dem Schutz des Eigentums

      1. Erforderlichkeit

Die Videoüberwachung ist vorliegend das mildeste Mittel, da es in der Vergangenheit zu folgenden Vorfällen kam, welche in die Interessensabwägung eingeflossen sind:

Fälle von Vandalismus und Sachbeschädigung, zuletzt an Ostern und am Maifeiertag 2024.

    1. Technische Umsetzung
      1. Liste der installierten Kameras 

Alle installierten Kameras sind technisch nicht in der Lage Tonaufnahmen zu erzeugen oder wurden technisch unwiederbringlich so modifiziert, dass Tonaufnahmen unmöglich sind. 

Kamera 1:

Bezeichnung: Container Kirsche

Erfasster Bereich: Bereich zwischen Bili- und Sanitär-Container

Installiert am: 08.05.2024

Kontrollintervall: Monatlich   

Kamera 2:

Bezeichnung: Schulhof

Erfasster Bereich: Schulhof

Installiert am: 08.05.2024

Kontrollintervall: Monatlich   

Kamera 3:

Bezeichnung: Lounge Terrasse

Erfasster Bereich: Bereich zwischen Lounge und Bili-Container

Installiert am: 13.05.2024

Kontrollintervall: Monatlich    

      1. Speicherdauer 

Die Speicherdauer, der durch die Kameras erhobenen Daten, richtet sich nach dem oben genannten Zweck der Videoüberwachung. Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind, werden diese unverzüglich gelöscht. 

Um festzustellen, ob eine Erforderlichkeit für eine weitere Sicherung des Videomaterials geboten ist, benötigen wir maximal 72 Stunden. Kommen wir innerhalb dieser Frist zu dem Ergebnis, dass eine längere Aufbewahrung nicht notwendig ist, werden die Daten sofort gelöscht. 

Verantwortlich hierfür ist: Sven Kornmann

    1. Hinweisschild und Informationsblatt 

Wir haben ein vollständiges Informationsblatt und angemessene Hinweisschilder zur Verfügung gestellt. 

Das vollständige Informationsblatt ist wie folgt veröffentlicht:

Per QR-Code Gebäudeeingang

Das/Die Hinweisschild(er) sind hier zu finden:

Hinweisschild 1 Grundstückszaun

    1. Regelmäßige Kontrolle

Wir kontrollieren in regelmäßigen Abschnitten die Erforderlichkeit einer Videoüberwachung, die Funktionstüchtigkeit und den erfassten Bereich jeder einzelnen Kamera und die Einsehbarkeit des vollständigen Informationsblattes und der Hinweisschilder. 

Die Dokumentation hierzu findet in unserem Datenschutzmanagementsystem statt.

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